Apothekergarten
Ein stilisierter Begriff, der darauf hinweist, dass sich in diesem Garten vorwiegend für den Apotheker verwendbare und von ihm häufig angewandte Pflanzen befinden.
Diese Auswahl findet sich auch in jedem Klostergarten, denn dort, wie auch anfangs bei den Medizinern und ihren Medizinergärten, lag die Versorgung der Kranken vom Altertum bis in das späte Mittelalter. Erst seit dem Rückzug der Klöster aus der Krankenpflege und der Trennung von Arzt (Diagnose stellend, Heilmittel verschreibend) und Apotheker (Heilmittelherstellung und -Vertrieb) macht es Sinn, überhaupt von Apothekergärten zu sprechen. Heute wie damals jedoch werden die meisten Drogen (getrocknete Kräuter/Heilpflanzen) nicht selbst produziert, sondern von Anbauern oder Händlern bezogen.
Eine grundlegende Regel zur Gestaltung eines Apothekergartens gibt es nicht. Oft sind solche Gärten der Anlage von Klostergärten nachempfunden, so dass sich auch hier z. B. Buchshecken als Einfassungen oder Klinkerwege und geometrisch angelegte Beete finden.
Eine Pflanze hat aufgrund ihrer häufigen und universellen Verwendung eine besonders enge Beziehung zum Apotheker, und darf deshalb in keinem Apothekergarten fehlen:
Die Apothekerrose (Rosa gallica officinalis). Verwendung finden Blütenblätter und Früchte; vor allem die Blüten sollen durch ihren Duft den Traurigen aufmuntern und den Erregten besänftigen. Die Inhaltsstoffe werden durch die Verarbeitung zu Tee oder Salben oder Kompressen ausgezogen und wirken im Allgemeinen kräftigend und beruhigend, adstringierend, antibakteriell und heilungsfördernd.
Mit aus den Blüten hergestelltem Rosenwasser können Gelees, Süßwaren, Desserts, Sirups, Sorbets und andere Leckereien aromatisiert werden.
Die Vitamin C haltigen Hagebutten eignen sich zur Herstellung von Tee und Mus oder Marmelade.
Wer einen Apothekergarten anlegen möchte, kann sich an Kräutergärten oder Klostergärten orientieren und die stärker wirksamen Heilpflanzen oder besondere Arzneipflanzen (erkennbar z. B. an dem Zusatz „officinalis“, das bedeutet heilwirksam, „offizinell“= zum Arzneimittelbuch gehörig, im amtlichen Arzneimittelbuch verzeichnet) bei der Auswahl bevorzugen.
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